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	<title>ski24.com &#187; Skischulen</title>
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	<description>Alles zum Thema Ski, Wintersport und Winterurlaub auf einer Seite</description>
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		<title>Winterferien in einer Fjordlandschaft &#8211; mitten in Tirol</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 20:55:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spektakuläre Kulisse des Achensees gefiel schon vor 500 Jahren dem österreichischen Kaiser Maximilian, der die Region um den Achensee zu seinem Jagdrevier erkor. Heute genießen Einheimische und Urlauber die vielseitigen Freizeitmöglichkeiten wie Snow Tubing, Paragleiten oder Helikopterskiing.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die majestätischen Gipfel ringsum spiegeln sich die meiste Zeit des Jahres in  seinem türkisgrünen Wasser. Doch nun im Winter kann es sogar passieren, dass der  Achensee zufriert. Letztmals im Januar 2009 war es möglich, dass Urlauber den  größten See Tirols zu Fuß oder per Schlittschuh erkundeten.</p>
<p>Diese spektakuläre  Kulisse gefiel schon vor 500 Jahren dem österreichischen Kaiser Maximilian, der  die Region um den Achensee zu seinem Jagdrevier erkor. Heute genießen  Einheimische und Urlauber die vielseitigen Freizeitmöglichkeiten wie Snow  Tubing, Paragleiten oder Helikopterskiing.</p>
<p>Das Hotel Post am See in Pertisau ist  zum Beispiel ein guter Ausgangspunkt für solch aktive, aber auch für erholsame  Unternehmungen. Dort können Erholungsuchende im  Vier-Sterne-Ambiente sowie in einer luxuriösen Spa- und Wellnesslandschaft  relaxen. Bewegungshungrige freuen sich über 50 alpine Pistenkilometer und gleich  fünf Rodelbahnen in der Umgebung. Kleine und große Pistenneulinge profitieren  von den sanften Übungshängen im Tal, denn mit größerer „Bodenhaftung“ fallen die  ersten Schwünge viel leichter.</p>
<div id="attachment_148" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><img class="size-full wp-image-148" title="27949" src="http://www.ski24.com/wp-content/uploads/2009/11/Hotel-Post-am-See.jpg" alt="Das Hotel Post am See in Pertisau ist der ideale Ausgangspunkt für erholsame Unternehmungen am Achensee. Foto: djd/Hotel Post am See" width="560" height="373" /><p class="wp-caption-text">Das Hotel Post am See in Pertisau ist der ideale Ausgangspunkt für erholsame Unternehmungen am Achensee. Foto: djd/Hotel Post am See</p></div>
<p>Die sieben Skischulen der Region bieten zudem  Kurse und Workshops für alle Könnerstufen. Wer es stiller mag, den erwarten 150  Kilometer klassische Langlaufloipen und weitere 51 Kilometer Skatingloipen. Oder  wie wäre es mit einer Pferdeschlittenfahrt oder einem beschaulichen Spaziergang  auf fast 150 Kilometer Winterwanderwegen?</p>
<p><strong>Tiroler Badl und Haferstroh </strong></p>
<p>Im  Familienhotel direkt am See lassen sich Outdoor-Erlebnisse im Schnee und  Mußestunden drinnen ideal verbinden. Einfach nur relaxen kann man &#8211; allein oder  zu zweit &#8211; etwa in der bronzenen Wanne des Kaiserbades und beim anschließenden  Ruhen im Haferstroh-Himmelbett. Seine heilende Wirkung entfaltet das Steinöl,  ein heimisches Produkt aus den Ablagerungen des Urmeers, bei einer Packung im  Tiroler Badl.</p>
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		<title>Skilehrer muss für Sicherheit seiner Schützlinge sorgen</title>
		<link>http://www.ski24.com/2008/12/28/skilehrer-muss-fur-sicherheit-seiner-schutzlinge-sorgen/</link>
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		<pubDate>Sun, 28 Dec 2008 18:09:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Schadensfall haftet Skischule f&#252;r Vers&#228;umnisse ihrer Mitarbeiter
Deutlich mehr als ein Drittel der Deutschen betreiben aktiv Wintersport &#8211; vor allem Ski-Kurse f&#252;r Kinder verzeichnen trotz schwindender Schneesicherheit weiterhin hohen Zulauf. Aber l&#228;ngst nicht alle sind dabei routiniert auf Kufen und Brettern unterwegs. Verungl&#252;ckt dann ein Teilnehmer w&#228;hrend der Ausbildung, berufen sich die Veranstalter meist auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Im Schadensfall haftet Skischule f&uuml;r Vers&auml;umnisse ihrer Mitarbeiter</h3>
<p>Deutlich mehr als ein Drittel der Deutschen betreiben aktiv Wintersport &ndash; vor allem Ski-Kurse f&uuml;r Kinder verzeichnen trotz schwindender Schneesicherheit weiterhin hohen Zulauf. Aber l&auml;ngst nicht alle sind dabei routiniert auf Kufen und Brettern unterwegs. Verungl&uuml;ckt dann ein Teilnehmer w&auml;hrend der Ausbildung, berufen sich die Veranstalter meist auf einen verbreiteten Passus ihrer Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen: den Haftungsausschluss. K&ouml;nnen Skischulen sich durch einen entsprechenden Vertragstext tats&auml;chlich von jeglicher Verantwortung gegen&uuml;ber ihren Sch&uuml;lern befreien?</p>
<p><img width="500" vspace="5" hspace="5" height="291" border="1" alt="Skischulen haften f&uuml;r die Sicherheit ihrer Sch&uuml;ler" src="http://www.ski24.com/wp-content/uploads/skischule.jpg" /></p>
<address>DIe Haftungsbefreiung f&uuml;r Skischulen ist nicht g&uuml;ltig. Foto D.A.S. Rechtsschutzversicherung)</address>
<address>&nbsp;</address>
<p>&bdquo;Eine Vertragsklausel, welche die Haftung des Veranstalters f&uuml;r Personensch&auml;den ausschlie&szlig;t, ist f&uuml;r die Kursteilnehmer nicht verbindlich&ldquo;, beruhigt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Eine v&ouml;llige Haftungsbefreiung durch Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen ist n&auml;mlich ausgeschlossen. Das B&uuml;rgerliche Gesetzbuch regelt eindeutig, dass derjenige, der Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen verwendet, seine Haftung f&uuml;r Sch&auml;den durch grobe Fahrl&auml;ssigkeit oder Vorsatz nicht ausschlie&szlig;en kann. Sobald es um Verletzungen von K&ouml;rper, Gesundheit oder Leben geht, ist auch f&uuml;r normale Fahrl&auml;ssigkeit kein Haftungsausschluss mehr m&ouml;glich. Dies gilt auch f&uuml;r Schadensf&auml;lle, die auf das Konto eines Angestellten &ndash; etwa des Skilehrers &ndash; gehen.</p>
<h3>Aufsichts- und Sorgfaltspflicht</h3>
<p>Skischule beziehungsweise Skilehrer haften insbesondere dann, wenn ein Skilehrer mit unge&uuml;bten Skianf&auml;ngern fahrl&auml;ssig eine anspruchsvolle Piste bef&auml;hrt, die dem skifahrerischen K&ouml;nnen oder der Kondition der Sch&uuml;ler nicht entspricht. Verletzt sich ein Sch&uuml;ler unter diesen Umst&auml;nden, muss sich der Skilehrer f&uuml;r die Verletzung seiner Pflichten verantworten. Er hat f&uuml;r seine Sch&uuml;ler die Aufsichtspflicht w&auml;hrend der Kursdauer. Das bedeutet, dass er insbesondere bei einer Kindergruppe wie jeder Lehrer auch darauf achten muss, dass sich kein Kind von der Gruppe entfernt, es nicht zu Verletzungen durch Balgereien kommt und dass bei Erkrankungen oder Unf&auml;llen entsprechend reagiert wird. Passiert trotzdem etwas, ist er nur dann von der Haftung befreit, wenn der Ungl&uuml;cksfall selbst bei sorgf&auml;ltiger Aufsichtsf&uuml;hrung nicht zu verhindern war. <br />
Zus&auml;tzlich zur Aufsichtspflicht kommt bei einem Skilehrer noch eine besondere Sorgfaltspflicht, beispielsweise bei der Auswahl eines geeigneten &Uuml;bungsgel&auml;ndes. Dazu geh&ouml;rt auch, dass er f&uuml;r die Ein&uuml;bung und Anwendung von Unfall vermeidenden Techniken Sorge tragen muss, etwa durch eine altersgerechte Belehrung &uuml;ber die geltenden FIS-Regeln zum Verhalten auf der Skipiste oder ein gr&uuml;ndliches Sturztraining am Beginn des Kurses. Es gibt jedoch Einschr&auml;nkungen bei der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten eines Skilehrers, denn manche Unf&auml;lle lassen sich auch bei gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glicher Sorgfalt nicht vermeiden. Und je &auml;lter und erwachsener die Kursteilnehmer sind, umso mehr kann von ihnen eigenverantwortliches Handeln verlangt werden. Handelt ein erwachsener Skisch&uuml;ler nach ausreichender Instruktion entgegen den Anweisungen des Skilehrers und verletzt sich, liegt keine Pflichtverletzung des Lehrers vor.</p>
<h3>Sicherheit geht vor</h3>
<p>Generell gilt, dass die Pflicht zum Schutz der Kursteilnehmer in einem gewissen Verh&auml;ltnis zu deren Erfahrungen und F&auml;higkeiten stehen muss: Je j&uuml;nger und unerfahrener die Kursteilnehmer, desto h&ouml;her ist automatisch die Verpflichtung des Skilehrers zu deren Schutz. In L&auml;ndern wie &Ouml;sterreich oder Italien gibt es spezielle gesetzliche Regelungen &uuml;ber die diesbez&uuml;glichen Pflichten von Skilehrern. In Deutschland kommt das Haftungsrecht des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung, nach dem ein Gesch&auml;digter Anspr&uuml;che auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben kann.</p>
<h3>Lehrer nur Erf&uuml;llungsgehilfe</h3>
<p>Kommt der Skilehrer seiner Verantwortung nicht in vollem Umfang nach und geschieht w&auml;hrend des Kurses ein Ungl&uuml;ck, so ist er dennoch nicht die richtige Adresse f&uuml;r die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspr&uuml;che der Gesch&auml;digten. Wie der Skisch&uuml;ler steht auch der Lehrer im Regelfall zur Skischule in einem Vertragsverh&auml;ltnis. &bdquo;Der Skilehrer ist daher nur ein so genannter Erf&uuml;llungsgehilfe der Skischule&ldquo;, erkl&auml;rt die D.A.S. Juristin. &bdquo;Damit muss die Skischule f&uuml;r das Verschulden ihres Mitarbeiters einstehen und kann den Skilehrer sogar in Regress nehmen.&ldquo; Anders sieht es aus, wenn es sich um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt, etwa weil der Skilehrer einen Sch&uuml;tzling in b&ouml;ser Absicht auf eine gesperrte Piste geschickt hat. Hier kann es zur strafrechtlichen Verurteilung des Skilehrers selbst kommen.</p>
<p>Wer und in welchem Umfang im Schadensfall haftbar zu machen ist, l&auml;sst sich also immer nur unter Ber&uuml;cksichtigung aller Umst&auml;nde feststellen. Unbedingt sollte daher im Schadensfall die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden &ndash; auch, um sp&auml;tere finanzielle Nachteile f&uuml;r die Gesch&auml;digten zu vermeiden. Au&szlig;erdem empfiehlt sich vor dem Skikurs ein Versicherungscheck: Wichtige Versicherungen sind die (Auslands-)Kranken-, Unfall- und insbesondere die Privathaftpflichtversicherung, bei der sichergestellt sein muss, dass sie tats&auml;chlich auch Skiunf&auml;lle einschlie&szlig;t.</p>
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